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Ich möchte wissen, ob Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Ein Privatrechtsschutz sichert Sie bei rechtlichen Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter ab
  • Schriftliche Beweise des Reisemangels sind bei juristischen Streitigkeiten unbedingt und in jedem Fall notwendig
  • Gutscheine vom Reiseveranstalter müssen nicht als Entschädigung angenommen werden

Bei Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter springt ein Privatrechtsschutz im Reiserecht ein und übernimmt die anfallenden Kosten. Der Privatrechtsschutz ist die ideale Lösung für alle, die sich bei Konflikten rund um das Vertragsrecht absichern möchten – und somit auch bei Verträgen mit Reiseveranstaltern. Eine rechtliche Absicherung für Urlaube und Reisen ist unerlässlich. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihnen im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen trotzdem Ihr Recht zugesprochen und mögliche Mehrkosten zurückerstattet werden.

Folgende Fälle gelten als Reisemangel:

  • Lärm im Hotel
  • verschwundenes Gepäck
  • verdreckte Unterkunft
  • Ausstattung der Unterkunft entspricht nicht der Beschreibung
  • Flugverspätung oder -ausfall

Sollte Ihr Reiseveranstalter Ihnen zunächst keine Erstattungskosten zusprechen, kann Ihnen Ihr Privatrechtsschutz im Reiserecht juristische Kosten erstatten.

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