Altersvorsorge

Möglichkeiten der Altersvorsorge

Die Mehrheit der deutschen Beschäftigten hat eine Pflichtversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung. Während ihrer beruflichen Tätigkeit leisten sie regelmäßig Beiträge. Dafür erhalten diese Millionen ältere Frauen und Männer eine gesetzliche Rente als wesentliche Existenzgrundlage, wenn ihr Angehöriger stirbt oder ihr Erwerbsstand abnimmt. Unsere medizinischen Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden gemäß dem Prinzip Reha vor Rente stationär oder ambulant erbracht.

Ich bin überzeugt, dass sich eine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb in jedem Fall lohnt. Als Arbeitnehmer haben Sie darauf sogar grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch. Die einzelnen Möglichkeiten finden Sie in unserem 3-Säulensystem aufgelistet. Eine Zertifizierung erfolgt hier nicht. Ihr Arbeitgeber organisiert und führt die betriebliche Altersvorsorge für Sie durch. Er wählt die Anlageform aus und übernimmt die Beitragszahlung. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau Ihrer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Zahlen Sie zusätzlich eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang. Sie können Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen – bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze.

Sie sollten sich für eine Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente oder einer Rürup- bzw. Basis-Rente entscheiden, denn damit können Sie vom Staat eine Förderung erhalten. Das Produkt, etwa der Versicherung, muss zertifiziert sein. Das heißt, es muss bestimmte, gesetzlich vorgegebene Kriterien erfüllen. Die Zertifizierung ist jedoch kein wirtschaftliches Gütesiegel. Die Zertifizierung sagt nichts darüber aus, wie lukrativ ein Vertrag ist. Die Riester-Rente ist ein hervorragendes Angebot für Familien und Geringverdiener. Die Rürup- bzw. Basis-Rente ist hingegen vor allem für Selbstständige geeignet.

Wie kann ich meine Altersvorsorge beeinflussen

Der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand kann nicht nur durch die gesetzliche Rente gewährleistet werden. Der Unterschied zwischen der Höhe der Lebenshaltungskosten im Alter und der Höhe der Zahlungen aus der gesetzlichen Rente ist daher von Experten:innen als Rentenlücke bezeichnet. Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen über die Berufsjahre war, variiert die Rentenlücke stark zwischen den Personen. Es kommt darauf an, wie viele Rentenpunkte (auch bekannt als Entgeltpunkte) Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn sammeln. Ein Entgeltpunkt wird Ihnen pro Berufsjahr gewährt, in dem Ihr Einkommen dem Durchschnittsbruttoarbeitsentgelt aller Versicherten entspricht. Eine Rentenzahlung in Höhe der Hälfte des vorherigen Einkommens kann also für Personen über 45 Jahre erwartet werden.

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