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Sind Unterbringungskosten in einem Hotel versichert?

Die Frage, ob die Gebäudeversicherung auch Hotelkosten abdeckt, lässt sich nur anhand des jeweils gewählten Tarifs beantworten. In vielen Fällen ist die Hotelunterbringung für eine bestimmte Anzahl von Tagen und bis zu einem täglichen Maximalbetrag mitversichert, sofern das versicherte Wohngebäude infolge eines Schadens nicht bewohnt werden kann.

Die Kostenübernahme durch die Versicherung setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss es für den Versicherungsnehmer unzumutbar sein, sich für längere Zeit in dem beschädigten Gebäude aufzuhalten. Zudem muss der Schaden am Haus durch eine versicherte Gefahr verursacht worden sein.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Aufenthalt im Hotel. Nebenkosten wie Telefongebühren oder ein hinzugebuchtes Frühstück sind jedoch ausgeschlossen.

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