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Übernimmt die Hausratversicherung auch Überspannungsschäden?
Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass viele Hausratversicherungen ihren Versicherungsschutz auf die sogenannten Überspannungsschäden erweitert haben. Das ist wirklich eine tolle Nachricht, denn geleistet wird unabhängig davon, ob der Blitz direkt in das von Ihnen bewohnte Gebäude eingeschlagen oder nur eine Überspannung im Stromnetz ausgelöst hat. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in diesem Zusammenhang oft Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen gibt, auf die Sie bei Vertragsabschluss achten sollten.