Gewässerschadenhaftpflicht
Das Wasserhaushaltsgesetz besagt, dass Besitzer:innen von Ölheizungsanlagen mit passenden Öltanks uneingeschränkt für Schäden haftbar gemacht werden können, die sich aus dem Austritt von Heizöl ergeben. Obwohl Sie als Besitzer:in keine Verantwortung tragen.
Häufige Fragen
Eine Haftung für Gewässerschäden schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen eines undichten Öltanks. Öl kann Schäden in Millionenhöhe verursachen, wenn es in das Erdreich und möglicherweise bis ins Grundwasser absickert.
Für einen oberirdischen 3.000-Liter-Öltank gibt es einen erstklassigen Versicherungsschutz schon für einen Jahresbeitrag von rund 20 Euro. Andere Anbieter verlangen dafür über 90 Euro. Ich kann Ihnen einen Vertrag ohne Selbstbehalt bei Eigenschäden schon für 23 Euro jährlich anbieten.
Im Juli 2015 hat der Verband klar gestellt, dass Heizöllagertanks aus Kunststoff generell auf einen sicheren Betrieb von 30 Jahren ausgelegt sind. Die Tanks haben also eine Lebenserwartung von mindestens 30 Jahren – und das mit doppelter Sicherheit.
Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer:innen ein absolutes Muss
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn Ihr Haus beschädigt oder ganz zerstört wird.
- In der Grunddeckung bietet die Wohngebäudeversicherung Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (zum Beispiel Sturm und Hagel).
- Nicht alle möglichen zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sind sinnvoll.
- Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Wohngebäudeversicherungen sind enorm.
Eine Wohngebäudeversicherung wird heutzutage in der Regel als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen. Die Beiträge fast aller Anbieter sind durch Anpassungsklauseln in den Versicherungsbedingungen an die Baupreisentwicklung und die Schadenzahlungen im Vorjahr gekoppelt. So wird einer Unterversicherung entgegengewirkt. In den vergangenen Monaten sind die Beiträge für die Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung für viele Eigenheimbesitzer:innen spürbar angestiegen. Die hohe Inflation wirkt sich ebenfalls aus, da die Versicherer mehr für Reparaturen, Material- und Baukosten bezahlen müssen. Auch die Rückversicherer, bei denen sich Versicherungsunternehmen selbst absichern, verlangen mit Verweis auf die Inflation und zunehmende Risiken durch Naturkatastrophen höhere Beiträge. Betroffene sollten daher ihren Beitrag für diese Verträge bzw. Vertragsteile im Blick behalten und können – nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich – den Anbieter wechseln.
Welche Gefahren sind versichert?
Die Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren
- Feuer
- Leitungswasser
- Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren)
Bei Leitungswasserschäden muss der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sein. Diese Formulierung meint Rohre, Schläuche und ans Leitungswasser angeschlossene Systeme. Beispiele sind:
- Schläuche zu Wasch- und Geschirrspülmaschinen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Sprinkleranlagen
- Wasserbetten
- Aquarien
Versichert sind auch Rohrbrüche durch Frost innerhalb und außerhalb von Gebäuden sowie Frostschäden an Installationen (zum Beispiel Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörper).
Zusätzlich können auch Bruchschäden an innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfallrohren und Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert werden.
Unter die versicherte Sturmgefahr fallen Schäden, die ab Windstärke 8 verursacht werden. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke. Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Sie Fenster und Türen des Gebäudes offen gelassen haben. Von vielen Gebäudeversicherungen werden außerdem Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt.
Ein Schutz gegen die Folgen von Einbrüchen und Vandalismus ist nicht in allen Gebäudeversicherungen automatisch mit eingeschlossen. Sie können diesen als Zusatzbaustein vereinbaren, wenn Sie das wünschen. Sie sollten wissen: Bei Einbrüchen ist für die meisten Schäden die Hausratversicherung zuständig, nicht die Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an äußeren Teilen des Hauses auf, zum Beispiel an der Haustür, den Fenstern und den Wänden.
Auch die Kosten der Dekontamination von verseuchtem Erdreich lassen sich durch eine Sondervereinbarung versichern.
Zusätzlich werden oft Einschlüsse angeboten, beispielsweise das Glasrisiko.
Welche Kosten sind versichert?
Versichert sind die Folgen eines der oben genannten Ereignisse. Achtung: Für einen versicherten Schaden wird im Vertrag meist ein Höchstbetrag vereinbart – sind die Schäden am Gebäude höher, bleiben Sie dann auf einem Teil der Kosten sitzen.
Mit versicherten Folgen sind unter anderem gemeint:
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Bewegungs-, Schutzkosten und Kosten zur Beseitigung umgestürzter Bäume.
- Der Versicherer ersetzt außerdem die Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Rollläden und Schutzgittern des versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude eingebrochen ist (und Sie diesen Schutz auch abgeschlossen haben). Auch der Versuch einer solchen Tat ist versichert – wenn zum Beispiel eine Tür oder ein Fenster bei einem Einbruchsversuch beschädigt worden sind.
- Auch die Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden lassen sich versichern.
Vermieten Sie Teile Ihres Gebäudes, sind auch hier Ausfälle versichert, wenn vermietete Räume oder Wohnungen infolge eines Versicherungsfalles vorübergehend unbenutzbar werden oder nicht normal genutzt werden können und Mieter deshalb die Zahlung der Miete verweigern. Der Mietausfall ist zeitlich begrenzt, in der Regel wird der Mietausfall nur für zwölf Monate ersetzt.
Was ist versichert?
Das im Versicherungsschein genannte Gebäude mit den Bauteilen und dem Zubehör, einschließlich der direkt an das Gebäude angrenzenden Terrassen, ist versichert. Hauptsächlich muss das Wohngebäude für Wohnzwecke verwendet werden.
Auch Einbaumöbel, die speziell für das Gebäude und seine Räume geplant und hergestellt wurden, gehören zu den Bestandteilen des Gebäudes.
Brennstoffvorräte, Dachziegel, Ersatzfliesen, Fassadenfarbe und Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem versicherten Grundstück sowie Dinge wie Markisen und Antennen, die außen am Gebäude angebracht sind, sind Beispiele für Gebäudezubehör.
Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Zäune, Wege- und Gartenbeleuchtungen sowie andere Grundstücksbestandteile können auf Wunsch mitversichert werden, gegen einen höheren Beitrag.