Unfallversicherung für Rentner und Senioren ab 60 Jahren
Die ältere Generation zeigt heute ein deutlich aktiveres Verhalten als in früheren Jahren. Gleichzeitig ist im Alter das Risiko, einen Unfall zu erleiden, höher und damit auch das Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein. Die finanziellen Belastungen werden von den gesetzlichen Versicherungen jedoch oft nicht oder zumindest nicht in voller Höhe getragen.
Mit dem Ruhestand haben Sie keine gesetzliche Unfallversicherung mehr. Wer in Rente ist, hat, grob gesagt, diesen gesetzlichen Grundschutz:
- Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für “Häusliche Krankenpflege” – allerdings nur dann, wenn dadurch der Krankenhausaufenthalt verkürzt, eine Krankenhausbehandlung vermieden werden kann oder die Krankenpflege für die ärztliche Behandlung erforderlich ist.
- Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind abhängig vom Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bewertet wird das mit den Pflegegraden.
Diese Versicherungen und die Altersrente reichen nach einem Unfall oft nicht aus – es bleiben meist erhebliche finanzielle Lücken.
Sie sollten bei einer solchen Versicherung allerdings darauf achten, dass sie nicht ausschließlich die Folgen von Unfällen berücksichtigt. Die drei folgenden Punkte sollten unserer Ansicht nach unbedingt von einer Unfallversicherung für Senioren abgedeckt sein:
- Viele ältere Menschen erleiden einen Oberschenkelhalsbruch und Armbrüche. Häufig ist nicht ein Unfall für derartige Brüche verantwortlich, sondern eine Überlastung oder eine im Alter zunehmende Osteoporose. Eine vernünftige Unfallversicherung für Senioren muss diese Gefahren darum in den Versicherungsschutz einbeziehen.
- Das gilt auch für alterstypische Erkrankungen. Gemeint sind Leistungen, wenn der Unfall durch eine Bewusstseinsstörung wie eine Ohnmacht infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls verursacht wird.
- Medikamentenbedingte Unfallfolgen müssen ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen.