Kfz-Versicherung: Mehrere hundert Euro sparen
Bei den Preisen der Gesellschaften sind zum Teil erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. Durch einen Vergleich können oft mehrere hundert Euro gespart werden. Die Stiftung Warentest hat für Modellkunden erhebliche Beitragsunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern ermittelt.
Für Fahranfänger kann die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung einige hundert Euro betragen.
Bei anderen Verträgen fallen die Beitragsunterschiede geringer aus.
Unterschiedliche Kündigungstermine
Zunächst ist zu prüfen, ob eine Kündigung zum 31. Dezember überhaupt möglich ist. Einige wenige Kfz-Versicherer haben die Regelung, dass das Versicherungsjahr am Tag der Anmeldung des Fahrzeugs beginnt, wieder eingeführt. Eine Kündigung zum 31. Dezember ist demnach nur möglich, wenn das Versicherungsjahr am 1. Januar begonnen hat. Hat das Versicherungsjahr etwa am 1. Oktober begonnen, ist eine Kündigung zum 30. September erforderlich.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.
Wann ist ein Wechsel nicht ratsam?
Ein Wechsel ist nicht immer die optimale Lösung. Bei einem verursachten Schaden erfolgt seitens der Versicherung eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), was eine Beitragserhöhung zur Folge hat. Wurde jedoch ein Rabattschutz vereinbart, verzichtet der Versicherer auf diese Zurückstufung. Bitte beachten Sie, dass diese Sonderregelung nur beim aktuellen Anbieter gilt. Bei einem Wechsel erfolgt in der Regel eine Einstufung in die SF-Klasse unter Berücksichtigung des Unfalls, was eine Rückstufung bedeutet. Dies kann zu einer Verringerung der Ersparnis führen.