Mit dem Besitz einer Immobilie geht stets eine gewisse Verantwortung einher. Es empfiehlt sich, den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen. Im Folgenden erhalten Sie weiterführende Informationen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie oder dem versicherten Grundstück entstehen. Des Weiteren wehrt sie unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und bietet somit einen passiven Rechtsschutz.
Diese Versicherung – häufig auch als Grundbesitzerhaftpflicht- oder Gebäudehaftpflichtversicherung bezeichnet – ist dringend zu empfehlen, da mit dem Besitz einer Immobilie die Verkehrssicherungspflicht einhergeht. Als Eigentümer sind Sie dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass dritte Personen das Grundstück und das Gebäude unbeschadet betreten, verlassen und daran vorbeigehen können. Hierzu zählt insbesondere, dass das Treppenhaus, der Hauseingang sowie der zum Grundstück gehörende Gehweg sicher passierbar sind.
Eine unzureichende Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht kann zu hohen finanziellen Schäden führen. Denn gemäß Gesetz haften Besitzer für Schäden, die anderen Personen im Zusammenhang mit ihrer Immobilie entstehen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Was ist versichert?
In erster Linie dient eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Absicherung von Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden, die bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen.
Außerdem sollte Folgendes beachtet werden:
- Beim Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme gewählt werden, damit auch große Schäden abgesichert sind. CHECK24 empfiehlt mindestens fünf Millionen Euro.
- Weiterhin sollte die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Bauarbeiten und Sanierungen mit einer Summe von mindestens 100.000 bis 150.000 Euro abdecken, da es vor allem bei Reparaturen zu Unfällen kommen kann. Wird ein Haus neu gebaut, muss eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Zusätzlich ist es wichtig, dass auch Spätfolgen – sogenannte Allmählichkeitsschäden – die etwa durch den kontinuierlichen Einfluss von Witterung, Staub, Gasen oder ähnlichem entstehen, abgesichert sind. Dies ist bei älteren Tarifen häufig nicht der Fall. Deshalb sollten Sie den Leistungsumfang Ihrer Police regelmäßig prüfen.
- Ebenfalls sollten Schäden, die in Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen entstehen, durch die Gebäudehaftpflichtversicherung geschützt sein. Löst sich die Solaranlage beispielsweise infolge eines Sturms und beschädigt das Nachbarhaus, ist dies über die Eigentümerhaftpflicht abgedeckt.