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Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Wenn’s brennt, ist die Wohngebäudeversicherung zur Stelle. Sie springt ein, wenn’s am Wohngebäude, an Nebengebäuden oder am Gebäudezubehör brennt – und zwar, wenn eine versicherte Gefahr dafür verantwortlich ist. Das kann zum Beispiel Sturm oder Leitungswasser sein.

Wenn ein Schaden am Gebäude entstanden ist, gibt es ein paar Dinge, die der Versicherungsnehmer beachten sollte, damit die Abwicklung über die Wohngebäudeversicherung reibungslos funktioniert. Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, muss der Versicherte nachweisen, dass ein Schadensfall eingetreten ist und welche Gegenstände oder Gebäudebereiche genau zerstört wurden.

Als erstes sollten Sie den Schaden dokumentieren.

Am besten machen Sie Fotos, damit die Schäden dokumentiert sind. Es ist auch hilfreich, wenn jemand dabei ist, der bestätigen kann, dass die Schäden am Gebäude tatsächlich entstanden sind.

  1. Schaden direkt melden:

Dann melden Sie die Schäden am besten direkt Ihrer Versicherung. Wenn du das telefonisch machst, notier dir am besten den Namen und die Durchwahl des Sachbearbeiters. So kannst du später nachsehen, wer deinen Schaden aufgenommen hat, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.

  1. Zustand unverändert lassen:

Als Versicherungsnehmer sollten Sie die Versicherung bei der Schadensregulierung unterstützen. Deshalb: Genau beschreiben, wie es zu dem Schaden gekommen ist. Und dann: Nichts aufräumen oder entsorgen, bevor ein Sachverständiger vom Versicherungsunternehmen den Schaden begutachtet hat.

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