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Was zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung bezahlt im Versicherungsfall:

  • die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.
  • den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Wichtig zu wissen: Wohngebäudeversicherungen können ihre Leistung kürzen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Faustformel: Je schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer die Leistungskürzung der Versicherung.

Wenn das Haus abgebrannt ist, wird es zum Neuwertpreis wieder aufgebaut. Im Schadensfall bekommt der Versicherte ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.

Wichtig: Die Neuwerterstattung gibt’s nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus ja nicht bewohnbar ist, sollte man auch die Kosten für einen Mietersatz mitversichern. So ist man optimal abgesichert.

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