Was versteht man unter dem gleitenden Neuwertfaktor?
Der gleitende Neuwertfaktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) festgelegt und dient der Berechnung des aktuellen Neubauwerts. Er wird zudem als Anpassungs- bzw. Prämienfaktor bezeichnet. In älteren Verträgen der Wohngebäudeversicherung wird der gleitende Neuwertfaktor als “Prämienfaktor” bezeichnet. Die Berechnung des Prämienfaktors erfolgt gemäß den Sonderbedingungen für die gleitende Neuwertversicherung (SGIN 79a) und wird daher in einigen älteren Bedingungswerken separat aufgeführt.
Bei einem etwaigen Brand Ihres Hauses ist der Neubauwert des Gebäudes von entscheidender Bedeutung für die Höhe der Entschädigungsleistung. Das Prinzip der gleitenden Neuwertversicherung stellt sicher, dass Ihr Haus in gleicher Art und Güte wieder aufgebaut werden kann.