Inhaltsverzeichnis
< Alle Themen
Drucken

Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?

Bitte beachten Sie, dass eine Wohngebäudeversicherung ohne den Baustein “Feuer” mit 19 Prozent versteuert wird und in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden kann. Bei Versicherungen können lediglich die Beiträge zur eigenen Absicherung steuerlich geltend gemacht werden. Die Wohngebäudeversicherung hingegen dient dem Schutz des Eigentums. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es Ausnahmen gibt, bei denen die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist.

Absetzen als Werbungs- bzw. Betriebsausgaben
Wird ein Raum im Gebäude als Arbeitszimmer genutzt, können die Versicherungsbeiträge bei 

  • Arbeitnehmern anteilig als Werbungskosten und 
  • Selbstständigen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Der abzusetzende Betrag ist hierbei von der Größe des Arbeitszimmers in Relation zu dem Gebäude abhängig.

Gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf ihre Mieter umlegen. Bitte beachten Sie, dass diese Umlagen als Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert werden müssen. Im Anschluss können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Kategorien