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Ab wann besteht Versicherungsschutz?

Als Versicherungsbeginn gilt das Datum, das im Versicherungsschein festgesetzt wurde. Ab diesem Tag ist das Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung gegen die versicherten Gefahren und Schäden abgesichert.

Du kannst das Datum grundsätzlich frei wählen. Eine Rückdatierung ist aber nicht drin. Der Versicherungsschutz gilt also erst, sobald die Gebäudeversicherung abgeschlossen ist. Eine nachträgliche Versicherung von Schäden ist nicht möglich.

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