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Welche Informationen muss der Anbieter eines Riester-Vertrags mir zur Verfügung stellen?

Für die Anbieter von Riester-Produkten besteht die Pflicht, Ihnen bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Produktinformationsblatt: Es enthält diejenigen Informationen für den Verbraucher, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrags von besonderer Bedeutung sind. Das Produktinformationsblatt weist auch die Kosten aus.
  • Jährliche Kundeninformation: Sie informiert unter anderem über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die Höhe des gebildeten Kapitals, die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen tatsächlichen Kosten und die erwirtschafteten Erträge.
  • Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags, frühestens zwei Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase.

Verbraucher sollten beachten, dass für die einzelnen Vertriebswege unterschiedliche Pflichten gelten können. Wenn ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen für den Verbraucher tätig ist, sind ihm beispielsweise auf Nachfrage insbesondere detaillierte Informationen hinsichtlich aller Kosten und Nebenkosten zur Verfügung zu stellen und zwar in zusammengefasster Weise, so dass der Verbraucher sowohl die Gesamtkosten als auch die kumulative Wirkung der Kosten auf die Rendite der Anlage verstehen kann. Auf Verlangen muss eine Aufstellung, die nach einzelnen Posten gegliedert ist, zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist bei Bereitstellung des individuellen Produktinformationsblatts ausdrücklich auf dieses Recht hinzuweisen.

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