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Was leistet die Riester-Rente?

Die Riester-Rente hat zum Ziel, die Lücken teilweise aufzufangen, die sich für Arbeitnehmer aus dem sinkenden Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise für Beamte aus zurückgehenden Versorgungsansprüchen ergeben. Dies geschieht durch den Aufbau einer kapitalgedeckten Versorgung.

Hilfe vom Staat gibt es dabei für verschiedene Sparformen. Dazu gehören neben den oben erwähnten privaten Rentenversicherungen, Banksparplänen und Fondssparplänen auch Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Pensionskassen, Pensionsfonds und die Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung. Staatlich gefördert wird aber auch der so genannte Wohn-Riester, eine Variante des Bausparens, bei der Sie aus dem Vertrag Kapital für den Kauf oder Bau einer Wohnung erhalten. Sie können den Wohn-Riester aber auch dazu nutzen, um ein Immobilien-Darlehen abzutragen.

Der Riester-Sparer zahlt bis zum Rentenbeginn monatlich, vierteljährlich oder jährlich Beiträge. Er kann die Höhe der Eigenleistung im Rahmen der nachfolgend dargestellten Bedingungen aber selbst bestimmen und jederzeit ändern. Um überhaupt eine staatliche Förderung zu erhalten, muss der Anleger mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Die volle Zulage erhalten Sie bei einem Riester-Vertrag aber nur dann, wenn Sie mindestens einen Eigenbeitrag in Höhe von jährlich vier Prozent Ihres (beitragspflichtigen) Einkommens leisten – höchstens jedoch 2.100 Euro abzüglich Grund- und Kinderzulage. Einzelheiten legt das Einkommensteuergesetz fest.

Dem Riester-Sparer wird vom Anbieter des Riester-Produkts zugesagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen.

Die Riester-Rente wird Ihnen lebenslang gezahlt. Bei Auszahlungsplänen mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung muss spätestens ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rentenzahlung erfolgen.

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