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Was kann ich tun, wenn ich den Riester-Vertrag nicht mehr haben möchte?

Sie können einen Riester-Vertrag kündigen. Bedenken Sie aber, dass Ihnen die Abschluss- und Verwaltungskosten des Vertrags dann nicht zurückerstattet werden. Außerdem müssen Sie dann nicht nur die bisher gewährten Zulagen, sondern auch die eventuell erhaltenen Steuervergünstigungen zurückzahlen.

Sie haben neben der Vertragskündigung auch die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter der Riester-Rente zu wechseln. In einem solchen Fall wird das Kapital des bisherigen Vertrags auf einen neuen Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen. Der neue Anbieter kann jedoch selbst entscheiden, ob er Ihren Antrag annimmt. Sofern vereinbart, kann für den Anbieterwechsel eine Gebühr anfallen. Zu den Kosten, die bei einem Wechsel in ein anderes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter anfallen, muss Sie der Anbieter vor Vertragsschluss und während der Laufzeit informieren. Sie sind regelmäßig auch in den für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen beschrieben.

Außerdem können Sie einen Riester-Vertrag ruhen lassen. Dann müssen Sie keine Beiträge mehr einzahlen, erhalten aber auch keine weitere staatliche Förderung. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie erhaltene staatliche Förderungen nicht zurückzahlen müssen. Wenn Sie wieder Beiträge einzahlen, können Sie auch wieder staatliche Förderung beantragen. Beachten Sie aber, dass Sie weiterhin die Verwaltungskosten Ihres Anbieters bezahlen müssen, wenn Sie den Vertrag ruhen lassen. Außerdem können Ihre ursprünglich berechneten Rentenansprüche sinken.

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