Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob der Rechtsschutz auch Erbstreitigkeiten und Scheidungen übernimmt.
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Gerichtsverfahren bei Erbstreitigkeiten oder einer Scheidung regulär nicht über die Rechtsschutzversicherung versichert sind. Ich möchte Dich gerne darauf hinweisen, dass der Privatrechtsschutz häufig einen Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht umfasst. Dieser tolle Service umfasst die Beratung in den aufgelisteten Bereichen. Ich möchte Ihnen gerne ein Beispiel nennen: Sie lassen sich von einem Anwalt beraten, ob Sie eine Erbschaft mit Schulden annehmen sollten.
Einige Versicherungen bieten Ihnen zusätzlich zum Privatrechtsschutz den optionalen Baustein Ehe-Rechtsschutz an. Dieser tolle Baustein greift bei familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgeangelegenheiten. Das ist wirklich eine tolle Sache, denn der Ehe-Rechtsschutz gilt für beide Ehepartner.