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Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Im Falle eines Streitfalls und damit eines Schadens im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ist eine unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung erforderlich. Die Meldung des Schadens kann je nach Anbieter telefonisch, online direkt auf der Versicherungswebseite oder mithilfe eines Formulars per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen.
Im Rahmen der Schadenmeldung besteht die Obliegenheit, den Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß zu offenbaren sowie etwaige Beweismittel und Unterlagen vorzulegen.

Des Weiteren wird der Versicherungsnehmer über weitere Schritte, beispielsweise hinsichtlich der Anwaltssuche und Kostenübernahme, durch den Versicherer in Kenntnis gesetzt.

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