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Welche Fälle sind typischerweise durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt?

Der Grundbaustein umfasst die Kosten für juristische Auseinandersetzungen, die Ihre Firma direkt betreffen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Finanzamt Ihre Betriebskosten nicht anerkennt oder Ihnen ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorgeworfen wird.

Bitte beachten Sie, dass Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder anderen Vertragspartnern nicht mitversichert sind. Im Falle eines Rechtsstreits im Bereich Firmen-Vertragsrecht müssen Sie die anfallenden Kosten, etwa für Anwalt oder Gerichtsverhandlung, selbst tragen. Einige Versicherer bieten einen Zusatzbaustein für den Vertragsrechtsschutz an. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist jedoch nur gegen einen Aufpreis möglich und oft an eine sehr hohe Selbstbeteiligung gekoppelt. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Gerichtsverfahren. Vorab durchgeführte anwaltliche Beratungsgespräche sind nicht enthalten. Der Baustein übernimmt die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise, wenn Ihr Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht eingehalten hat. Darüber hinaus umfasst ein leistungsstarker Tarif auch die Bonitätsauskunft Ihrer Vertragspartner.

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