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Was deckt der Firmenrechtsschutz ab?

Eine Firmen- beziehungsweise Gewerberechtsschutzversicherung bietet dem Versicherten Unterstützung in Rechtsstreitigkeiten, die im Kontext seiner unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Diese Versicherung kann von jeder Person abgeschlossen werden, die selbstständig tätig ist. Dazu zählen sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende, Einzel-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer. Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass es sich bei der hier thematisierten Versicherung nicht um eine Berufsrechtsschutzversicherung handelt.

Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung, wenn Sie als Selbstständiger

  • Angestellte haben
  • umsatzsteuerpflichtig sind
  • Geschäftsräume außerhalb Ihres eigenen privaten Wohnraums haben
  • Firmenfahrzeuge oder sonstige geschäftlich genutzte Fahrzeuge besitzen

Mitarbeiter beim Firmenrechtsschutz mitversichern

Für Firmeninhaber ist es von Interesse, dass leistungsstarke Firmenrechtsschutztarife nicht nur die Versicherbarkeit der eigenen Person in der Funktion als Firmeninhaber, sondern auch die berufsbezogenen Tätigkeiten der Mitarbeiter umfassen.

Der Geltungsbereich des Gewerberechtsschutzes ist abhängig von der jeweiligen Tarifwahl. In der Regel besteht europaweit uneingeschränkter Schutz, während außerhalb Europas die maximale Aufenthaltsdauer zeitlich begrenzt sein kann.

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