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Sind selbst genutzte Wohneinheiten versichert?

Ein Wohnrechtsschutz stellt eine Absicherung für Eigentümer und Mieter bei rechtlichen Auseinandersetzungen dar, wobei die anfallenden Kosten übernommen werden. Mieter sind beispielsweise dazu berechtigt, gegen erhebliche Mieterhöhungen vorzugehen, sofern diese 20 Prozent innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren übersteigen.

Für Eigentümer von selbst genutzten Häusern oder Wohnungen besteht die Möglichkeit, sich unter anderem gegen unzumutbare Einschränkungen durch Nachbarn rechtlich abzusichern. Innerhalb der genannten Zeiträume umfasst der Schutz beispielsweise die Abwehr von Lärm, der als äußerst belastend empfunden wird, sowie die Abwehr von Lärm, der die festgelegten Ruhezeiten überschreitet.

Ein Wohnrechtsschutz kann allerdings nicht als Einzelprodukt erworben werden, sondern muss mindestens in Kombination mit dem Baustein Privat- oder Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden.

In welchen Fällen greift ein Wohnrechtsschutz?

Ein Wohnrechtsschutz deckt hohe finanzielle Ausgaben beispielsweise durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn ab. In folgenden Fällen kann ein Wohnrechtsschutz die Kosten für eine Rechtsberatung oder vor Gericht übernehmen:

  • Unstimmigkeiten zu wiederkehrenden Abgaben bei Steuern sowie Gebühren
  • Grundstücksbeeinträchtigungen durch Nachbarn, beispielsweise aufgrund von Lärm oder Einwirkungen vom Nachbargrundstück (nicht zumutbarer Laub-, Nadel- oder Zapfenfall durch überragende Bäume)
  • Einschränkungen durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen, beispielsweise durch beeinträchtigende Baumaßnahmen auf dem angrenzenden Grundstück
  • Streitigkeiten mit der Hausverwaltung

Neben einem Hauptwohnsitz übernehmen manche Wohnrechtsschutztarife ebenfalls rechtliche Auseinandersetzungen bei einem Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands.

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