Kann ich eine Rechtsschutzversicherung trotz laufendem Verfahren abschließen?
Selbstverständlich können Sie eine Rechtsschutzversicherung auch dann abschließen, wenn Sie sich bereits in einem laufenden Gerichtsverfahren befinden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen dies für das laufende Verfahren keine Vorteile bringt. Bitte beachten Sie, dass Versicherungsleistungen nicht für Konflikte in Anspruch genommen werden können, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Sollten Sie nach Abschluss des laufenden Verfahrens eine Revision oder Berufung anstreben, ist dies ebenfalls nicht versichert.
Diese Regelung gilt unabhängig von etwaigen Wartezeiten, die je nach Tarif für bestimmte Leistungsbausteine bestehen können. In der Regel gilt für den Verkehrsrechtsschutz keine Wartezeit, während bei den übrigen Bausteinen eine Wartezeit von drei Monaten üblich ist.
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es empfehlenswert ist, auf Veränderungen in der Lebenssituation zeitnah zu reagieren und frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen beziehungsweise den vorhandenen Versicherungsschutz anzupassen, damit Sie bei Rechtsstreitigkeiten abgesichert sind.
Wenn Sie beispielsweise längere Zeit selbstständig tätig waren und nun wieder eine Festanstellung beginnen, wäre es eine gute Idee, über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung inklusive Berufsrechtsschutz oder eine entsprechende Erweiterung Ihres vorhandenen Tarifs nachzudenken. Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Wohnung kaufen und diese vermieten möchten – hier ist der Vermieterrechtsschutz eine sehr gute Wahl.