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Inwiefern umfasst der Berufsrechtsschutz auch die Leistung bei Mobbing?

Die Problematik des unkollegialen Verhaltens, im modernen Sprachgebrauch als Mobbing bezeichnet, ist in der Arbeitswelt leider kein neues Phänomen, sondern nach wie vor von hoher Relevanz. Denn der Leistungs- und Konkurrenzdruck haben in den vergangenen Jahren in der Arbeitswelt signifikant zugenommen. Infolgedessen erfährt das Thema Mobbing am Arbeitsplatz in Unternehmen eine zunehmende Relevanz. Schätzungen zufolge sind täglich rund eine Million Menschen in Deutschland von unkollegialem Verhalten betroffen, das sich in verschiedenen Formen äußern kann. Unter den genannten Phänomenen finden sich beispielsweise Beleidigungen, Drohungen, Demütigungen, Sabotage sowie sexuelle Übergriffe. Die negativen Konsequenzen für die Betroffenen sind vielseitig und können sowohl psychischer als auch physischer Natur sein. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, das Thema aktiv anzugehen und nicht darauf zu vertrauen, dass es sich “von alleine regelt”.

Sofern eine Konfrontation der Konfliktparteien keine Beilegung der Streitigkeiten herbeiführt, ist die Einschaltung des Arbeitsgerichts ein geeigneter weiterer Schritt. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die den Baustein Berufsrechtsschutz beinhaltet, können Sie finanzielle Unterstützung von dieser erhalten. Die Kostenübernahme erfolgt für den Fall eines Rechtsstreits, wobei diese bereits ab erster Instanz gewährleistet ist.

Bei Mobbing am Arbeitsplatz ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Betroffenen zeitnah reagieren und alle Vorfälle lückenlos dokumentieren. Des Weiteren wird empfohlen, mögliche Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Sofern ein Betriebsrat im Unternehmen etabliert ist, sollte dieser als erste Anlaufstelle konsultiert werden. Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen bieten Rechtsschutzversicherer in der Regel eine telefonische Beratung an.

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