Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob meine Rechtsschutzversicherung meine Kosten als Nebenkläger in einem Strafverfahren übernimmt.
Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass Sie als Opfer einer Straftat und Nebenkläger in einem Strafverfahren die Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geltend zu machen. In diesem Fall übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung selbstverständlich die Kosten.
Diese Leistung ist Bestandteil des sogenannten Strafrechtsschutzes, der neben dem oben geschilderten Opferrecht auch das passive Strafrecht umfasst. Gerne sind wir für Sie da, wenn Sie Fragen dazu haben. Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass der Strafrechtsschutz ein Bestandteil des Privatrechtsschutzes und des Verkehrsrechtsschutzes ist. Gerne sind wir auch für Sie da, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Auch in diesen Fällen können Sie auf unseren Beistand zählen.