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Ich würde gerne wissen, ob mein Partner auch mitversichert ist, wenn wir nicht verheiratet sind.

Selbstverständlich können Sie auch Ihren Partner mitversichern, wenn Sie nicht verheiratet sind. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, zusammen zu wohnen.

Wenn Sie bei Vertragsabschluss noch Single waren, können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin nachträglich in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen, sofern Sie dies wünschen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag mit einem geringen Aufpreis verbunden sein kann. Dennoch ist dies eine günstige Option, insbesondere im Vergleich zu zwei separaten Versicherungsverträgen.

Auch Ihre Kinder können Sie im Rahmen des Familientarifs mitversichern, und zwar unabhängig davon, wo sie sich gerade in ihrer Erstausbildung befinden.

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