Ich würde gerne wissen, ob auch Streitigkeiten mit Mitarbeitern inbegriffen sind.
Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass Sie in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihren Mitarbeitern auf diesen Baustein des gewerblichen Rechtsschutzes zurückgreifen können, sollten Sie dies wünschen. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter eine Kündigung als ungerechtfertigt ansieht oder ein ehemaliger Angestellter Sie wegen seines Arbeitszeugnisses verklagt. Auch bei Fällen wie der angeblichen Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften oder Unstimmigkeiten über freiwillige Zahlungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld, können Sie sich auf diesen Baustein verlassen. Da bei Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten die anfallenden Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) von beiden Seiten, unabhängig von der Schuldfrage, gleichermaßen getragen werden müssen, empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den Arbeitgeberrechtsschutz enthält.