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Ich möchte wissen, wann Streitigkeiten mit Behörden versichert sind.

Ob und in welchem Umfang Streitigkeiten mit Behörden über die Rechtsschutzversicherung versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Sie können ganz einfach über unseren Detailvergleich oder die jeweiligen Vertragsbedingungen im Vergleichsrechner als PDF herausfinden, welche Informationen Sie benötigen, um die Angebote Ihrer Wahl zu vergleichen.

Grundsätzlich können über den Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz folgende Streitigkeiten mit Behörden versichert sein:
 

  • Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht: Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten, wenn Sie beispielsweise einen Kindergartenplatz einklagen möchten
  • Gerichtsverfahren im Verwaltungsrecht: Übernahme der Verfahrenskosten, wenn Sie beispielsweise mit einer Verwaltungsbehörde wegen eines Kindergartenplatzes streiten
  • Widerspruchsverfahren im Sozialrecht: Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten, wenn Sie zum Beispiel einem Rentenbescheid widersprechen möchten
  • Gerichtsverfahren im Sozialrecht: Übernahme der Verfahrenskosten, wenn Sie etwa vor einem Sozialgericht eine Erwerbsunfähigkeitsrente durchsetzen möchten
  • Widerspruchsverfahren im Steuerrecht: Übernahme der außergerichtlichen Anwaltskosten, wenn Sie beispielsweise Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen wollen
  • Gerichtsverfahren im Steuerrecht: Übernahme der Verfahrenskosten bei einem Streit vor einem Finanzgericht, zum Beispiel weil das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkennt
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