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Ich möchte meinen Rechtsanwalt selbst wählen.

Selbstverständlich können Sie Ihren Rechtsbeistand völlig frei wählen. Dies ist sowohl in der Bundesrechtsanwaltsverordnung als auch im Versicherungsvertragsgesetz so vorgesehen. Ihre Rechtsschutzversicherung kann Ihnen lediglich einen Rechtsanwalt empfehlen.

Eine Anwaltsempfehlung des Rechtsschutzversicherers ist für Sie von Vorteil, denn Sie müssen nicht selbst mühsam nach dem passenden Rechtsbeistand für Ihr Anliegen suchen. Ihr Versicherer weiß außerdem, wie bisherige Rechtsschutzfälle verlaufen sind. Diese Erfahrungen können Sie bei der Empfehlung berücksichtigen.

Wenn Sie den vorgeschlagenen Rechtsbeistand wählen, erhalten Sie garantiert bessere Konditionen. Sie profitieren dann zum Beispiel von einer geringeren Selbstbeteiligung. Sie können selbstverständlich auch einen anderen Anwalt wählen. Ihnen entstehen dadurch keinerlei Nachteile beim Versicherungsschutz.

Wählen Sie einen Anwalt, der Experte auf seinem Fachgebiet ist. So stellen Sie sicher, dass er Ihnen bei Ihrem Anliegen kompetent zur Seite stehen kann.

Sie finden Anwälte in Ihrer Gegend auf den Internetauftritten der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Mithilfe von Suchformularen können Sie auch besondere Anforderungen an den Rechtsbeistand berücksichtigen, zum Beispiel Opferanwalt oder Mediator.

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