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Gilt der Wohnrechtsschutz auch für Bauherren?

Im Rahmen des Bau- oder Umbauprozesses eines Hauses bzw. der Sanierung einer Eigentumswohnung können Konflikte mit Nachbarn entstehen, die durch Baulärm verursacht werden.

Die Frage, inwiefern der Wohnrechtsschutz auch Bauherren bei Rechtsstreitigkeiten rund um ihr Bauvorhaben unterstützt, ist abhängig von den jeweiligen Rechtsschutztarifen. Innerhalb der Versicherungslandschaft besteht für Bauherren bei einzelnen Anbietern die Möglichkeit, sich bis zu einer begrenzten Leistungssumme zu versichern.

Des Weiteren besteht für Bauherren bei einigen Versicherern die Option, sich mittels eines speziellen Bauherren-Rechtsschutzes abzusichern. Insofern bietet ein solcher Rechtsschutz Schutz bei Streitigkeiten mit Architekten, Handwerkern, dem Grundstücksverkäufer oder der Bauantragsbehörde.

In der Rechtsschutzversicherung für Bauherren abgesicherte Wohnobjekte des Versicherungsnehmers sind je nach Tarif:

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen
  • Ferienwohnungen und -häuser

Dabei ist es keine Voraussetzung, dass der Bauherr die Immobilie nach Fertigstellung auch selbst nutzt.

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