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Es stellt sich die Frage, welche Kosten durch den Rechtsschutz übernommen werden.

Die Beendigung eines Konflikts durch ein Gerichts- oder Mediationsverfahren ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Die Höhe der anfallenden Kosten ist dabei von der gewählten Verfahrensart abhängig.

Was übernimmt die Versicherung?
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall die Gebühren Ihres Anwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Darüber hinaus werden folgende Ausgaben übernommen: 

  • Gebühren und Auslagen für den Rechtsanwalt
  • Gebühren eines Schlichtungsverfahrens
  • Gerichtskosten inklusive Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Gerichtskosten des Prozessgegners, falls dies gerichtlich festgesetzt wurde
  • Kosten der Verwaltungsbehörden, Verwaltungs- und Finanzgerichte
  • Kosten für einen öffentlich bestellten Sachverständigen

Werden für das Verfahren Zeugen geladen oder Sachverständige hinzugezogen, kann die Rechtsschutzversicherung auch folgende Kosten übernehmen:

  • Zeugengelder 
  • Honorare der Sachverständigen

Sofern Sie zur Begleichung der Kosten Ihres Verfahrensgegners verpflichtet sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch diese Kosten. In der Regel übernimmt das Versicherungsunternehmen zudem die Vorfinanzierung von Strafkautionen, welche gegen den Versicherungsnehmer verhängt wurden, bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (Darlehen).

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