Es stellt sich die Frage, ob eine Umlegung des Vermieter-Rechtsschutzes auf die Mieter möglich ist.
Als Vermieterin bzw. Vermieter besteht die Möglichkeit, bestimmte Kosten auf die Mieterin bzw. den Mieter umzulegen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr sowie die Reinigung und Beleuchtung des Gebäudes. Der Versicherungsbeitrag für den Vermieterrechtsschutz ist demgegenüber nicht umlagefähig.Folglich obliegt es dem Vermieter, die Prämie für den Vermieterrechtsschutz vollständig selbst zu tragen. Diese Investition erweist sich jedoch als durchaus sinnvoll, da eine Rechtsschutzversicherung, die den Baustein Vermieterrechtsschutz beinhaltet, Sie vor hohen Kosten bewahrt, die im Falle potenzieller Rechtsstreitigkeiten mit Mietern entstehen können.
Sofern Sie Ihr Eigentum vermietet haben, ist die Absicherung durch einen Vermieterrechtsschutz vorteilhaft. Sofern Sie zudem in dem Gebäude wohnen, wäre eine zusätzliche Absicherung über einen Wohnrechtsschutz erforderlich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich somit auf Streitigkeiten mit Ihren Mietern (als Vermieter), Ihren Nachbarn (als Anwohner) beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft (als Wohnungsbesitzer).
Es sei darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines Wohnrechtsschutzes in Kombination mit einem Verkehrs- oder Privatrechtsschutz erforderlich ist, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.