Es stellt sich die Frage, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt.
Der Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland im Falle eines Rechtsstreits ist abhängig von den im Versicherungsvertrag vereinbarten Tarifleistungen sowie den individuell gewählten Leistungsbausteinen.
In der Regel besteht für die Bausteine Verkehrsrechtsschutz und Privatrechtsschutz innerhalb Europas ein zeitlich unbegrenzter Schutz. Zu den Ländern, für die ein Versicherungsschutz gilt, zählen auch Urlaubsländer wie Tunesien und die Türkei.
In einigen Tarifen besteht zudem Versicherungsschutz für den privaten Bereich außerhalb Europas. Allerdings ist in der Regel lediglich ein Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen gewährleistet. Des Weiteren kann der maximale Deckungsbetrag von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.
In Bezug auf die Bausteine Wohnrechtsschutz, Vermieterrechtsschutz und Berufsrechtsschutz besteht in der Regel lediglich innerhalb Deutschlands Versicherungsschutz.