Besteht für den Firmenrechtsschutz eine Wartezeit?
Liebe Kundin, lieber Kunde,
in der Regel können Sie beim Firmenrechtsschutz mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen. Bitte beachten Sie, dass sich diese Zeitspanne je nach Rechtsgebiet und Versicherer auf bis zu sechs Monate ausdehnen kann. Drei Monate Wartezeit gelten zum Beispiel für Angelegenheiten des Arbeitsrechtsschutzes oder des Vertragsrechtsschutzes für Hilfsgeschäfte. Wenn Sie den Bauherren-Rechtsschutz eingeschlossen haben, kann es sein, dass Sie hier eine Wartezeit von sechs Monaten haben.
Bitte beachten Sie, dass juristische Auseinandersetzungen, deren Ursprung vor oder innerhalb dieser Wartezeit liegt, leider nicht durch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Versicherung bereits vorsorglich abzuschließen. Denn nur so können Sie sicher sein, dass Sie im Fall eines Rechtsstreits umfassend geschützt sind und nicht auf den mitunter sehr teuren Kosten sitzen bleiben.