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Ab welcher Instanz greift der Arbeitsrechtschutz?

In der Regel besteht Versicherungsschutz bereits ab der ersten Instanz im Rahmen des Arbeitsrechtsschutzes. Es stellt sich jedoch die Frage, warum dies von Bedeutung ist.

Die Aufteilung der Kosten für einen Arbeitsrechtsstreit in erster Instanz ist in Deutschland durch das Arbeitsgerichtsgesetz geregelt. Eine Besonderheit von Arbeitsgerichtsprozessen besteht darin, dass die Anwaltskosten in erster Instanz stets selbst zu tragen sind, auch wenn der Prozess erfolgreich abgeschlossen wird. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Arbeitsbereich kann hier Abhilfe schaffen.

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