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Wissenswertes rund um die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung zahlt in jedem Fall, wenn es Ärger im Internet gibt. Es kommt lediglich auf den jeweiligen Tarif und die betreffende Angelegenheit an. Bei Streitigkeiten wegen über das Internet abgeschlossener Verträge greift der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht – ohne Wenn und Aber. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie bei einem Online-Versand Möbel bestellt haben und diese nicht fristgerecht geliefert werden.

Sie sollten dabei unbedingt darauf achten, ob Sie die Bestellung bei einem Unternehmen mit Sitz im Inland oder Ausland getätigt haben. Bei letzteren besteht nur Versicherungsschutz bei Tarifen mit weltweitem Schutz.

Manche Versicherer bieten Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, einen optionalen Internet-Rechtsschutz abzuschließen. Dieser schützt Sie unter anderem bei angeblichen Urheberrechtsverstößen, Daten- und Identitätsdiebstahl und hilft juristisch bei der Löschung rufschädigender Inhalte.

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