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Was muss ich bei einer Kündigung der privaten Unfallversicherung beachten?
Eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum vereinbarten Ablaufdatum bzw. nach einer Verlängerung zum Ende des Versicherungsjahres müssen Sie normalerweise einhalten, wenn Sie die Unfallversicherung kündigen möchten. Darüber hinaus kann der Versicherer unter solchen Umständen kündigen.
Wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder wenn Sie gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben haben, können Sie oder der Versicherer die Unfallversicherung ebenfalls kündigen. In der Regel müssen Sie oder der Versicherer die Kündigung innerhalb eines Monats nach Abschluss des Rechtsstreits oder nach der Leistung erhalten.