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Was leistet eine private Unfallversicherung?

Als Versicherungsnehmer können Sie mit der Versicherungsgesellschaft frei vereinbaren, welche Leistungen in welcher Höhe versichert werden sollen. Im Folgenden sind die wichtigsten Leistungsarten aufgeführt, die Sie vertraglich vereinbaren können:

  • Invaliditätsleistung: Invalidität liegt vor, wenn aufgrund des Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen dauerhaft beeinträchtigt wird. Üblicherweise verstehen die Versicherer in ihren Bedingungen unter dauerhafter Beeinträchtigung, dass diese voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und nicht zu erwarten ist, dass sich dieser Zustand ändern wird. Die Versicherungsleistung errechnet sich aus dem Grad der Invalidität, die der Arzt feststellt, beziehungsweise der dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung, für die ein Prozentsatz ermittelt wird, sowie aus der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Leistung im Todesfall
  • Unfallrente
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
  • Übergangsleistung: Bevor der Unfallversicherer zahlt, muss der Grad der Invalidität festgestellt sein, und das kann dauern. Um hier keinen finanziellen Engpass entstehen zu lassen, können Sie eine Übergangsleistung vereinbaren. Diese wird im Unglücksfall sofort gezahlt, noch bevor der Invaliditätsgrad definitiv festgestellt ist.
  • Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze
  • Kosmetische Operationen

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