Wozu dient eine private Haftpflichtversicherung?
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie bestens vor Schadensersatzansprüchen geschützt, die sich für Sie als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ergeben können. Wir alle können im privaten Bereich schon einmal einen Schaden verursachen. Auch wenn der Fußball Ihres Sohnes mal unbeabsichtigt in Nachbars Fensterscheibe landet, gehören solche kleinen Missgeschicke zu den alltäglichen Gefahren, die jedem von uns passieren können. Schließlich nehmen Sie als Fußgänger oder Radfahrer ebenfalls am Straßenverkehr teil und können so leider auch einmal einen folgenschweren Unfall mit einem Schaden in Millionenhöhe verursachen. An dieser Stelle springt die Privathaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten bis zur Höhe der vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Wenn hingegen ein Autofahrer einen Unfall verursacht, ist das über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Schaden von der Haftpflichtversicherung erfasst ist. Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die darauf beruhen, dass Sie aufgrund von gesetzlichen Haftungsbestimmungen in Anspruch genommen werden.
Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass die Haftpflichtversicherung nicht nur für berechtigte Ansprüche aufkommt. Sie hat auch eine Abwehrfunktion und wehrt unbegründete Forderungen ab, die gegen Sie als Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Angehörige geltend gemacht werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, sich gegen solche Forderungen zur Wehr zu setzen.
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