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Was versteht man unter der (Forderungs-)Ausfalldeckung?

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Forderungsausfalldeckung eine Zusatzleistung ist, die in vielen leistungsstärkeren Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. Wenn Ihr Versicherungsvertrag diese Leistung beinhaltet, kann Ihre private Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Schäden übernehmen, die jemand anderes Ihnen zufügt. In den meisten Fällen kommt eine Haftpflichtversicherung für die Schadensersatzforderungen auf, wenn jemand einen Schaden verursacht hat. Die gute Nachricht ist, dass Sie im Falle eines Falles nicht alleine gelassen werden. Die Ausfalldeckung springt ein, wenn der Schädiger selbst keine Privathaftpflichtversicherung hat oder nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen.

Die Forderungsausfalldeckung der Versicherung greift üblicherweise unter diesen Bedingungen:

Sie wissen, wer Ihnen den Schaden verursacht hat.

Der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt, indem Sie gerichtlich einen Titel gegen ihn erwirkt haben.

Für den Schaden kommt keine andere Versicherung (wie etwa Ihre Hausratversicherung) auf.

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