Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit über die Haftpflicht mitversichert?
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Straßenverkehr ist es besonders wichtig, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht zu lassen. Denn nur so können wir alle sicher von A nach B kommen. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass in der Privathaftpflichtversicherung fahrlässig verursachte Schäden abgesichert sind. Die Versicherung unterscheidet dabei nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit.
In anderen Versicherungssparten wird aber durchaus zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Ein Beispiel für einfache Fahrlässigkeit wäre, wenn Ihnen als Versicherungsnehmer*in aus Versehen und aufgrund von Unwissenheit ein Schaden entsteht.
Als grob fahrlässig gilt ein Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße verletzt wird. Das ist der Fall, wenn man ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt.
In beiden Fällen sind Sie als Versicherungsnehmer:in auf der sicheren Seite, denn die Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf.
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