Sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen versichert?
Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemietete und geliehene Sachen grundsätzlich als Eigentum des Versicherungsnehmers gelten. Das bedeutet, dass sie nicht immer über die Privathaftpflicht versichert sind.
Wenn in den allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Absicherung gemieteter sowie geliehener Gegenstände festgehalten ist, dann kommt die Versicherung für etwaige Schäden natürlich gerne auf.
Gerne zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels, wie Sie sich im Falle eines Schadens an einem geliehenen Gegenstand verhalten sollten.
Sie haben sich von einem lieben Freund eine Spiegelreflexkamera für Ihren wohlverdienten Urlaub ausgeliehen, die Ihnen leider herunterfällt und dabei schwer beschädigt wird.
Wenn Sie den Baustein “Schäden an geliehenen Sachen” in Ihren Vertrag aufgenommen haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Denn dann kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Liebe Kundin, lieber Kunde,
gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Schäden an Mietwohnungen auch bei bestimmten Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Dabei geht es um Schäden an der fest eingebauten Einrichtung deiner Mietwohnung. Manche Tarife sind auch dann für dich da, wenn du als Mieter Schäden am Eigentum deines Vermieters verursacht hast. Auch wenn es sich vielleicht etwas ungewöhnlich anhört: Auch Türen, Fußböden und Einbauschränke im Badezimmer gehören zum Eigentum des Vermieters.