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Schützt die Haftpflichtversicherung auch bei Aufenthalten in Ferienwohnungen?

Liebe Kundin, lieber Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich für eine unserer Ferienwohnungen interessieren. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Schäden am Gebäude grundsätzlich versichert sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass Schäden am Inventar nicht inbegriffen sind.
Wenn Ihnen also einmal eine schwere Dekovase auf den Boden fällt, ist der kaputte Boden in der Privathaftpflicht abgedeckt. Die zerbrochene Vase ist jedoch nicht immer mitversichert. Gerne können Sie sich bei Ihrem Versicherungspartner erkundigen, welche Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass Schäden an gemieteten Gegenständen nicht standardmäßig im Schutz der Haftpflichtversicherung inbegriffen sind. Gerne empfehlen wir Ihnen, diesen Punkt in Ihren Versicherungsschutz einzuschließen, damit Sie im Urlaub in der Ferienwohnung oder im Hotel umfassend abgesichert sind.

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