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Muss ich einen von mir verursachten Schaden erst einmal selbst bezahlen?

Es ist wirklich keine schöne Vorstellung, dass man jemandem versehentlich einen Schaden zufügt. Aber keine Sorge, Sie müssen den Schaden nicht selbst bezahlen, wenn Sie ihn einer anderen Person oder deren Eigentum versehentlich zufügen. Auch ein Schuldeingeständnis sollten Sie auf keinen Fall machen, denn das könnte für Sie nachteilig sein. Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen, denn Ihre private Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung und Regelung der Angelegenheit für Sie.

Wenn Sie zu Unrecht auf Schadensersatz verklagt werden, ist das natürlich keine schöne Situation. Aber keine Sorge: Ihre Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten. Wenn jemand unbegründete Ansprüche gegen Sie stellt, ist das natürlich ärgerlich. Aber keine Sorge: Ihre Haftpflichtversicherung wehrt solche Ansprüche für Sie ab – und wenn nötig, auch vor Gericht. Dabei übernimmt die Gesellschaft sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für Sie.

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