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Ist meine Drohne in der Privathaftpflicht mitversichert?

Liebe Kundin, lieber Kunde,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Drohnen in der Privathaftpflicht mitzuversichern. Damit du dich richtig absichern kannst, ist es wichtig, dass du deine Drohne nur privat nutzt.
Bitte beachten Sie, dass das durch den Tarif festgelegte Höchstgewicht nicht überschritten werden darf. Bitte beachten Sie, dass in den Bedingungen der Haftpflicht häufig ein Höchstgewicht von fünf Kilogramm sowie ein elektrischer Antrieb der Drohne vorausgesetzt werden

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Ich möchte Ihnen gerne ein Beispiel nennen: Es ist natürlich ein schlimmer Gedanke, dass Ihre Drohne auf ein parkendes Auto stürzt und es stark beschädigt. Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz die Kosten für die Reparatur des Autos übernimmt, sofern die Drohne den tariflich festgelegten Voraussetzungen entspricht.

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