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Besteht Versicherungsschutz, wenn ich Freunden helfe?

Wenn Sie einem Freund oder Bekannten beim Umzug helfen und dabei versehentlich etwas kaputt machen, ist das ein Gefälligkeitsschaden, den Sie sicherlich gerne übernehmen. Bei einem solchen Schaden besteht ein sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss, den Sie ganz entspannt hinnehmen können.

Das heißt, Sie müssen keinen Schadensersatz leisten und Ihre Haftpflichtversicherung wehrt die Forderung für Sie ab. Wenn Sie möchten, dass solche Schäden trotzdem abgesichert sind, damit Ihre Freundschaft nicht unnötig strapaziert wird, empfehlen wir Ihnen, einen Tarif zu wählen, der Gefälligkeitsschäden mit einschließt und am besten ohne Selbstbeteiligung oder Mindestschadenshöhe leistet.

Wir zeigen Ihnen gerne auf einen Blick in unserem Vergleichsrechner, welche Tarife diese Leistung beinhalten. Selbstverständlich können Sie auch in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Angebots nachlesen, wie es sich damit verhält.

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