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Was muss ich bei einem Kfz-Unfall tun?

Sofern Sie eine Teilverantwortung für den Unfall nicht völlig ausschließen können, müssen Sie in der Regel innerhalb einer Woche eine Schadensanzeige bei Ihrer Versicherung machen. Sofern Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen des Unfalls ermitteln, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung mitteilen.

Erkennen Sie im Falle eines Schadens grundsätzlich nicht den Anspruch an, den der Geschädigte gegen Sie erhoben hat. Sprechen Sie sich zuerst mit dem Versicherer ab.

Als Geschädigter können Sie bei einem Kfz-Unfall entweder vom Unfallverursacher oder direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers eine finanzielle Entschädigung verlangen.

Normalerweise stellen Sie Ihre Ansprüche direkt beim gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Den Versicherer des Unfallbeteiligten erfahren Sie unter Nennung des Autokennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer. Die Schadenanzeige bei der gegnerischen Versicherung muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, den Schaden zunächst telefonisch beim Versicherer anzuzeigen. Dort erfährt man auch, welche Nachweise (zum Beispiel Gutachten, Kostenvoranschlag, Reparaturrechnung) eingereicht werden sollen.

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