Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Leider wurde mein Auto gestohlen. Nun würde ich gerne wissen, ob die Versicherung meinen Schaden deckt.
Ich möchte dich darauf hinweisen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nur Schäden Dritter erstattet. Leider besteht daher kein Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Auto gestohlen wird. Das ist bei Kasko-Versicherungen anders. Da bist du auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug auf der sicheren Seite. Deine Teilkaskoversicherung springt in so einem Fall für dich ein und ersetzt dir den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs. Das ist wirklich praktisch: Da die Teilkaskoversicherung automatisch Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist, bekommst du auch als Vollkaskoversicherter das Geld ausbezahlt. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie auch die Möglichkeit haben, die Ausstattung Ihres Wagens ersetzt zu bekommen.