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Werden mir Strom, Gas, Wasser, Telefon oder Internet abgestellt, wenn ich nicht mehr bezahlen kann?

Die sogenannten Leistungen der Grundversorgung umfassen Strom, Gas, Wasser sowie den Telefon- bzw. Internetanschluss. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass ein Anspruch auf diese Leistungen nicht garantiert werden kann. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für diese Leistungen zu decken, behalten sich die Anbieter das Recht vor, die Lieferung an Sie einzustellen und im Zweifelsfall die Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon- oder Internetversorgung zu unterbrechen.

Es wird empfohlen, die Zahlung dieser Leistungen der Grundversorgung, insbesondere für Strom, Gas und Wasser, neben der Zahlung für die Miete des Wohnraums stets als Vorrang zu behandeln. Auch Telefon und Internet gehören zur Grundversorgung. In einer Notsituation besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, diese über Prepaid-Lösungen abzudecken.

Bitte beachten Sie, dass Telekommunikationsanbieter berechtigt sind, Anschlüsse (Festnetz und Mobilfunk) bei ausstehenden Zahlungen von mindestens 100 Euro zu sperren. Die Sperrung muss spätestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden und bleibt bestehen, bis alle offenen Rechnungen beglichen wurden. Bitte beachten Sie, dass auch während der Sperrung die Grundgebühr zu entrichten ist.

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