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Was passiert, wenn ich Kredite nicht mehr zurückzahlen kann?

Die Rückzahlung von Krediten hat in den meisten Fällen nicht den Vorrang, den die Zahlungen von Miete, Energiekosten und anderen existenziellen Verpflichtungen haben. Dennoch kann auch die Nicht- oder verspätete Zahlung vereinbarter Raten zu gravierenden Schwierigkeiten führen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zwischen folgenden Punkten zu unterscheiden:

  1. Verbraucher-Immobilienkrediten
  2. Allgemeine Verbraucherkrediten

Dies gilt insbesondere bei Immobilienkrediten, zu denen wir einige Tipps zusammengestellt haben. Bei Immobiliendarlehen kann eine Nichtzahlung der vereinbarten Raten zur Kündigung des Darlehens durch die Bank und zur sofortigen Rückzahlung des ausstehenden Betrags führen. Sollte die Rückzahlung nicht erfolgen, kann die Bank nach sechs Monaten auch die Grundschuld kündigen und eine Zwangsversteigerung einleiten.

Auch bei allgemeinen Verbraucherkrediten können verspätete oder ausbleibende Zahlungen unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei einer nicht fristgerechten Zahlung einer Kreditrate befinden Sie sich regelmäßig in Höhe des ausstehenden Betrags in Verzug. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Kosten für eine Zahlungserinnerung (Mahnung) rechnen müssen. Unter Umständen wird ein Inkassobüro eingeschaltet, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden ist.

Sollten Sie dennoch eine Inkasso-Forderung erhalten, prüfen Sie diese bitte genau. In vielen Fällen sind die Inkassokosten sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Forderung nicht berechtigt.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die vereinbarten Kreditraten zu zahlen, kann dies eine Kündigung des Kredits zur Folge haben. Die Bank kann den Kreditvertrag wegen Ratenrückständen kündigen und die gesamte Restschuld fordern, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind. Gleichzeitig muss der Ratenrückstand einen prozentualen Mindestbetrag erreichen, der sich nach der jeweiligen Vertragslaufzeit richtet.

Der Darlehensnehmende muss

  • mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise und
  • mit mindestens 10 Prozent (bzw. 5 Prozent bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens

im Verzug sein.

Des Weiteren ist erforderlich, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine zweiwöchige Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat, verbunden mit der Androhung der Fälligstellung des gesamten Darlehens.

Bei Bestehen eines Ratenrückstands oder einer Kündigung des Kredits kann der Kreditgeber eine Lohnabtretung offenlegen und Zahlungen beispielsweise vom Arbeitgeber verlangen. Dies ist in der Regel bereits im Kreditvertrag vereinbart. Sofern jedoch ein wirksamer “Lohnabtretungsausschluss” zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vereinbart wurde, gilt dies nicht.

Im Falle einer Kreditkündigung besteht die Möglichkeit, die Restschuld gerichtlich titulieren zu lassen. Der Titel kann anschließend zur Zwangsvollstreckung genutzt werden. Dies kann beispielsweise in Form eines Vollstreckungsbescheids oder Urteils erfolgen. Über beide Wege können Kreditgeber jedoch lediglich den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens erhalten.

Sollten Sie Ihren Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, kann dies zudem zu negativen Eintragungen bei den Wirtschaftsauskunfteien, beispielsweise bei der Schufa, führen. Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf Ihre Bonität haben.

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