Alternativen zur Kündigung: Beitragsfreistellung, Stundung, ruhender Vertrag
Können Sie aufgrund von vorübergehenden, finanziellen Engpässen Miete, Strom und die grundlegenden Lebenshaltungskosten nicht mehr bezahlen, müssen Sie Verträge nicht gleich kündigen. Alternativen zur endgültigen Kündigung, die Sie für sich prüfen können, sind:
- Beitragsfreistellung
Vertrag beitragsfrei fortführen, meist nicht sinnvoll - Stundung der Raten
später nachzahlen - Vertrag ruhen lassen
Vertrag pausieren und später fortführen - Ratenzahlung
meist nicht sinnvoll
Beitragsfreistellung
Ein einmal beitragsfrei gestellter Versicherungsvertrag kann nicht rückgängig gemacht werden, sofern in den Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen wurde oder der Versicherer nicht zustimmt. Eine weitere Beitragszahlung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich, allerdings führt dies zu einer Reduzierung der Auszahlung nach Ablauf des Vertrages sowie zum Wegfall von Zusatzversicherungen oder zu einer Einschränkung der Leistungen. Selbst bei einer potenziellen Möglichkeit einer Rückkehr kann dies steuerliche Nachteile mit sich bringen. Daher ist auch im Falle einer Beitragsfreistellung eine wohlüberlegte Entscheidung vonnöten.
Stundung
Bei Zahlungsproblemen besteht die Möglichkeit, die Versicherungsprämien in Abstimmung mit den Versicherungsnehmer:innen zu stunden. Dies impliziert, dass der Versicherungsschutz weiterhin besteht, während die Prämien zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Diesbezüglich sei angemerkt, dass eine Stundung der Versicherungsprämien auch für einen längeren Zeitraum möglich ist, sofern dies in der jeweiligen Regelung vorgesehen ist und mit den Versicherten entsprechend vereinbart wurde.
Vorübergehend ruhen lassen
Des Weiteren besteht die Option, den Vertrag temporär außer Kraft zu setzen, indem eine Ruhensvereinbarung mit den Versicherungsnehmern getroffen wird.
Es sei darauf hingewiesen, dass eine Ruhensvereinbarung eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes für den Zeitraum der Vereinbarung zur Folge hat. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass trotz eines ruhenden Vertrags eine geringere Beitragszahlung fällig wird.
Nach Ablauf der Ruhenszeit wird der Versicherungsschutz jedoch zu den ursprünglichen Konditionen fortgeführt. Dies stellt eine vorteilhaftere Option dar als eine endgültige Kündigung des Vertrags. Dies gilt insbesondere für Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen ein Neuabschluss aufgrund von Vorerkrankungen oder des fortgeschrittenen Alters des Versicherungsnehmers erschwert bis unmöglich sein kann.
Ratenzahlung
Neben den bereits dargelegten drei Optionen besteht zudem die Möglichkeit einer Vereinbarung, welche eine Umstellung der ursprünglich vorgesehenen Jahresbeiträge auf monatliche oder vierteljährliche Raten beinhaltet. Diese Vorgehensweise wird von uns grundsätzlich nicht empfohlen, da sie mit der Zahlung von Zuschlägen verbunden ist. Allerdings könnte dies bei finanziellen Engpässen eine vorübergehende, jedoch suboptimale Alternative sein, um die Zeit bis zur Besserung der finanziellen Lage zu überbrücken. Die Umstellung auf eine wiederkehrende jährliche Zahlungsweise ist jedoch zu empfehlen.